Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aufnahme der Dorfregion Seltenrain in das Förderprogramm der Dorferneuerung- und Dorfentwicklung des Freistaates Thüringen

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 05. 12. 2017

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach der Anerkennung der Dorfregion Seltenrain (Gemeinden Blankenburg, Bruchstedt, Klettstedt, Kirchheilingen, Urleben, Tottleben, Sundhausen) als Förderschwerpunkt beginnt nun die Förderphase. Im Zeitraum von 2018 bis 2022 ist für Kommunen, aber auch für private Antragsteller, die Beantragung von Fördermitteln für Baumaßnahmen möglich. Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2018 ist der 15.01.2018.

Für die privaten Baumaßnahmen steht für die Planung und Abwicklung der Fördervorhaben die Architektin Colleen Michler zur Verfügung. Sie berät hinsichtlich der geplanten Bauvorhaben, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht von Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite.

Ein erster Termin zur Beratung ist am 12.12.2017 um 18.00 Uhr im Rathaus in Bad Tennstedt.

Ablauf der Förderung von privaten Bauvorhaben für das Jahr 2018

Ablauf der Förderung

15.01.2018

Frist zur Einreichung von Förderanträgen beim ALF Gotha über die Architektin Michler

Mai - Juni 2018

Zuwendungsbescheid zur Fördermittelvergabe

Bis Ende 2018

Umsetzung der Baumaßnahmen und Einreichung von Unterlagen (Auszahlungsantrag, Verwendungsnachweis)


 

Gefördert werden folgende Baumaßnahmen:

  • Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude/ historischer Bausubstanz

(Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden: Dach, Fenster, Fassade, usw. und Nebenanlagen: Einzäunungen, Hofgestaltung, usw.)

  • Gefördert werden Maßnahmen über 7.500 € Baukosten mit bis zu 35 % vom förderfähigen Brutto-Investitions-Volumen, höchstens 15.000 € je Gebäude bei Beseitigung baulicher und gestalterischer Mängel

  • Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden (Abschluss von Handwerkerverträgen, Erwerb von Material gilt bereits als Maßnahmenbeginn)

  • Die Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides sind unbedingt einzuhalten, ansonsten erfolgt der Rückruf von Fördermitteln

  • Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

Antragsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Persönliche Angaben des Antragstellers (Geburtsdatum bei Einzelpersonen, Eheschließungsdatum bei Eheleuten, Gründungsdatum bei Unternehmen)

  • Stellungnahme der betreuenden Architektin und Zustimmung der Gemeinde

  • 3 vergleichbare Originalkostenangebote mit Angaben zu Menge/ Einzelpreis/ Gesamtpreis gegliedert nach Gewerken und pro Objekt von verschiedenen zur Bauausführung berechtigten Firmen

  • Stellungnahme der Denkmalbehörde (bei denkmalgeschützten Gebäuden)

  • Fotos des Gebäudes im jetzigen Zustand

  • Lageplan mit Kennzeichnung des beantragten Objektes

  • Baugenehmigung, wenn erforderlich

  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)


 

Kontaktdaten

Bauverwaltung

Herr Thomas Blumschein

Tel.: 036041/ 38031

E-Mail: thomas.blumschein@vg.badtennstedt.de


 

Beratende Architektin

Frau Colleen Michler

Tel.: 0163/ 6424214

E-Mail: info@architektur-cmi.de

 

Sollten Sie konkretes Interesse an einer geförderten Baumaßnahme im nächsten Jahr haben, sollten Sie den Beratungstermin am 12.12.2017 um 18.00 Uhr im Rathaus in Bad Tennstedt nutzen.

Es werden in Zukunft weitere Beratungstermine für die Folgejahre bis 2022 stattfinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Bürgermeister