Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Information zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
Wie Ihnen ja sicherlich bekannt ist, beabsichtigt die Gemeinde Klettstedt aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten und sich als Ortsteil nach Bad Langensalza eingemeinden zu lassen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Frühjahr 2018 gefasst und durch die Thüringer Landesregierung in ein Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen.
Am 30. August 2018 hat der Thüringer Landtag diesen Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat wiederum beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil der Gesetzgeber die Meinung der betroffenen Einwohner bezüglich der Gemeindeneugliederung erfahren möchte und in seine Entscheidung einbeziehen will. Hierzu kann sich jeder Einwohner schriftlich äußern.
Thomas Frey
Gemeinschaftsvorsitzender
Bekanntmachung zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.August 2018 (Vorlage 6/4530)
Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsverfahren der betroffenen Einwohner durch.
Dieses findet in einem Zeitraum von fünf Wochen in der Zeit vom 1. Oktober bis zum
2. November 2018 statt.
Darin werden für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt auch folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:
-
siehe § 37 (§ 38 nach Änderungsantrag) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG)
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Die Gemeinde Klettstedt wird aus der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Tennstedt ausgegliedert.
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Die Gemeinde Klettstedt wird aufgelöst.
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Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Bad Langensalza eingegliedert.
Alle Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt haben die Möglichkeit im Zeitraum
vom 1. Oktober bis zum 2. November 2018
bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Markt 1
99955 Bad Tennstedt
Raum 1 (Bürgerservice)
Sprechzeiten:
Montag |
9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Dienstag |
9:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Donnerstag |
9:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:30 Uhr - 17:00 Uhr |
Freitag |
9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
die oben genannten Unterlagen einzusehen und sich hierzu schriftlich zu äußern.
Zusätzlich findet in den nachfolgend genannten Gemeinden die öffentliche Anhörung statt.
Für die Gemeinde Ballhausen:
Gemeindebüro Ballhausen
Am Park 125
99955 Ballhausen
Sprechzeiten:
Dienstag |
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Für die Gemeinde Bruchstedt:
Gemeindebüro Bruchstedt
Platz der Demokratie 95
99955 Bruchstedt
Sprechzeiten:
Dienstag |
18:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
Für die Gemeinde Kirchheilingen:
Gemeindebüro Kirchheilingen
Brühl 130e
99947 Kirchheilingen
Sprechzeiten:
Dienstag |
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Für die Gemeinde Klettstedt:
Gemeindebüro Klettstedt
Das Gässchen 27
99955 Klettstedt
Sprechzeiten:
Donnerstag |
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr |
Für die Gemeinde Kutzleben:
Gemeindebüro / Gaststätte Kutzleben
Hauptstraße 91
99955 Kutzleben
Sprechzeiten:
|
ab 17:30 Uhr |
Gemeindebüro / FFW Lützensömmern
Am Tal
99955 Kutzleben / OT Lützensömmern
Sprechzeiten:
|
ab 17:30 Uhr |
Ihre schriftliche Stellungnahme richten Sie bitte an das:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
-Kommunalaufsicht -
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
Bei Stellungnahmen, die nach dem 2. November 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Wichtige Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages:
Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen).
Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises gespeichert, ausgewertet und anschließend an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet.
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Zur Sicherung des Datenschutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags“ hingewiesen, welcher Bestandteil der Anhörungsunterlagen ist und ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Tennstedt, 18.September 2018
Thomas Frey
Gemeinschaftsvorsitzender