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Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

26. 09. 2018

Information zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

 

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

 

Wie Ihnen ja sicherlich bekannt ist, beabsichtigt die Gemeinde Klettstedt aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten und sich als Ortsteil nach Bad Langensalza eingemeinden zu lassen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Frühjahr 2018 gefasst und durch die Thüringer Landesregierung in ein Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen.

 

Am 30. August 2018 hat der Thüringer Landtag diesen Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat wiederum beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

 

Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil der Gesetzgeber die Meinung der betroffenen Einwohner bezüglich der Gemeindeneugliederung erfahren möchte und in seine Entscheidung einbeziehen will. Hierzu kann sich jeder Einwohner schriftlich äußern.

 

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender

 

Bekanntmachung zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

 

 

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (DS6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.August 2018 (Vorlage 6/4530)

 

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsverfahren der betroffenen Einwohner durch.

 

Dieses findet in einem Zeitraum von fünf Wochen in der Zeit vom 1. Oktober bis zum

2. November 2018 statt.

 

Darin werden für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt auch folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

 

  • siehe § 37 (§ 38 nach Änderungsantrag) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG)

     

     

  1. Die Gemeinde Klettstedt wird aus der Verwaltungsgemeinschaft

    Bad Tennstedt ausgegliedert.

  2. Die Gemeinde Klettstedt wird aufgelöst.

  3. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Bad Langensalza eingegliedert.

 

Alle Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt haben die Möglichkeit im Zeitraum

 

vom 1. Oktober bis zum 2. November 2018

 

 

bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Markt 1

99955 Bad Tennstedt

Raum 1 (Bürgerservice)

 

Sprechzeiten:

Montag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

die oben genannten Unterlagen einzusehen und sich hierzu schriftlich zu äußern.

 

 

Zusätzlich findet in den nachfolgend genannten Gemeinden die öffentliche Anhörung statt.

 

Für die Gemeinde Ballhausen:

 

Gemeindebüro Ballhausen

Am Park 125

99955 Ballhausen

 

Sprechzeiten:

Dienstag

18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

 

 

Für die Gemeinde Bruchstedt:

 

Gemeindebüro Bruchstedt

Platz der Demokratie 95

99955 Bruchstedt

 

Sprechzeiten:

Dienstag

18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

 

 

Für die Gemeinde Kirchheilingen:

 

Gemeindebüro Kirchheilingen

Brühl 130e

99947 Kirchheilingen

 

Sprechzeiten:

Dienstag

17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

 

Für die Gemeinde Klettstedt:

 

Gemeindebüro Klettstedt

Das Gässchen 27

99955 Klettstedt

 

Sprechzeiten:

Donnerstag

17:00 Uhr bis 18:30 Uhr

 

 

 

Für die Gemeinde Kutzleben:

 

Gemeindebüro / Gaststätte Kutzleben

Hauptstraße 91

99955 Kutzleben

 

Sprechzeiten:

  1. Dienstag im Monat

ab 17:30 Uhr

 

 

 

 

Gemeindebüro / FFW Lützensömmern

Am Tal

99955 Kutzleben / OT Lützensömmern

 

Sprechzeiten:

  1. Dienstag im Monat

ab 17:30 Uhr

 

 

Ihre schriftliche Stellungnahme richten Sie bitte an das:

 

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

-Kommunalaufsicht -

Lindenbühl 28/29

99974 Mühlhausen

 

Bei Stellungnahmen, die nach dem 2. November 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

 

 

Wichtige Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages:

 

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen).

 

Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises gespeichert, ausgewertet und anschließend an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet.

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

 

Zur Sicherung des Datenschutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags“ hingewiesen, welcher Bestandteil der Anhörungsunterlagen ist und ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

Bad Tennstedt, 18.September 2018

 

 

 

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender