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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 im Unstrut-Hainich-Kreis

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, den 14. 03. 2024

 

Alle Eltern, deren Kinder am 01. August 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, 

werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder vom 02. Mai 2024 bis 10. Mai 2024 an den staatlichen Grundschulen des Unstrut-Hainich-Kreises anzumelden. 

 

Kinder, die am 30. Juli 2025 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern ebenfalls angemeldet werden. 

Sie wollen Ihr Kind an der Sebastian-Kneipp-Schule anmelden? 

Dann kommen Sie persönlich vorbei. 

Wir sind für Sie da am: 

- Donnerstag, 02.05.2024 von 7.00 bis 17.00 Uhr (Hauptanmeldetag) 

- Freitag, 03.05.2024 von 07.00 bis 09.30 Uhr 

- Montag, 06.05.2024 von 07.00 bis 11.00 Uhr 

- Dienstag, 07.05.2024 von 12.30 bis 14.00 Uhr 

- Mittwoch, 08.05.2024 von 07.00 bis 09.30 Uhr 

 

Sollten Sie keinen dieser Termine wahrnehmen können, ist es zwingend erforderlich, telefonisch einen anderen Termin für den Anmeldezeitraum zu vereinbaren. 

 

Anmeldungen, die vor dem 02.05.2024 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 

 

Verspätete Anmeldungen werden nach Erreichen der Kapazität zweitrangig behandelt. 

Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage der Grundschule unter www.grundschule-sebastian-kneipp.de unter Aktuelles/Downloads. 

 

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ein Sorgeberechtigtennachweis (bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten) 

sowie der Impfausweis im Original vorzulegen. 

Zur Anmeldung möchten bitte beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten erscheinen oder eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten vorlegen. 

Zwingend erforderlich ist auch die Angabe einer Zweitwunschschule. 

Ohne diese Angabe kann der Antrag nicht angenommen werden. Nach Wegfall der bisherigen Schulbezirke wird die Aufnahme an einer Schule in Wohnortnähe garantiert. Falls die Anzahl der Anträge die Kapazität der Schule übersteigt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. 

Nach § 4 Abs. 4 bis 7 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) werden Beförderungskosten erst ab einem Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher und sicherer Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule oder dem Unterrichtsort) von mindestens 2 Kilometern für Schüler der Klassen 1 bis 4 übernommen. 

Eine Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule. 

 

Sebastian-Kneipp-Grundschule Bad Tennstedt

Goetheweg 2

99955 Bad Tennstedt 

Tel. 036041/42056

Fax: 036041/43014

E-Mail:  

Homepage: www.grundschule-sebastian-kneipp.de