Hinweise des Landratsamtes zum Pflichtumtausch der Führerscheine
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 26.09.2024
FD Straßenverkehr / Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise zum Pflichtumtausch der Führerscheine
Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Pflichtumtausches der Führerscheine sind derzeit die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1971 und später zum Umtausch aufgerufen, die noch einen Papierführerschein besitzen.
Zur Bearbeitung ist neben dem Papierführerschein, dem Personalausweis, der Umtauschgebühr von 30,40 €, ein aktuelles, biometrisches Passbild mitzubringen.
Der FD Straßenverkehr gibt den Hinweis, dass alle Bürgeranliegen grundsätzlich nur mit vorher erfolgter Terminbuchung bearbeitet werden. Dies ist online möglich unter
oder per E-Mail über
In Ausnahmefällen kann eine Terminvergabe telefonisch über die Nr.: 03601-80 1646, montags zwischen 08:00 bis 12:00 Uhr, erfolgen.
Bei der Online-Terminbuchung ist es unbedingt erforderlich, den Termin zu bestätigen. Im Falle kurzfristiger Verhinderung ist der Termin abzusagen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann.
Bei anderen Anliegen, z.B. der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen CE/DE, Fahrerkarte, Eintrag Fahrerqualifikationsnachweis (FQN), des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, Internationaler Führerschein etc. ist es aus o.g. Gründen dringend erforderlich, rechtzeitig einen Termin zu buchen.
Fahrschulanträge können auch über die jeweilige Fahrschule eingereicht werden.
gez. M. Sy
Fachdienstleiterin