Gestaltungssatzung für die historische Altstadt der Stadt Bad Tennstedt
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Das Sanierungsgebiet der Stadt Bad Tennstedt bezeichnet das Denkmalensemble im Stadtkern unserer Kurstadt.
Am 30.04.2020 beschloss der Rat der Stadt die Satzung über die Gestaltung der baulichen Anlagen in der historischen Altstadt Bad Tennstedt und legte den räumlichen Geltungsbereich sowie die äußerlichen Merkmale fest. Die Satzung trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt Nr. 15/2020 v. 31. Juli 2020 in Kraft.
Diese Gestaltungssatzung der Stadt Bad Tennstedt gilt für alle Grundstücke, baulichen Anlagen und sonstige Anlagen, die innerhalb der historischen Altstadt liegen. Durchzuführende Bau- bzw. Verschönerungsmaßnahmen, wie z. b. Erneuerung von Fenstern, Türen, Toren, Putz, Fassadenanstrich, Dacheindeckung oder Umzäunung sind genehmigungspflichtig und müssen vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten bei der zuständigen Behörde der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt angemeldet werden.
Grundstückseigentümer, deren Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, haben die Möglichkeit entsprechende Fördermittel für die geplanten Arbeiten bei der Stadt Bad Tennstedt zu beantragen. Förderfähig sind bis zu 30 % der veranschlagten Summe, höchstens jedoch 5000,00 Euro. Neben einem formlosen Schreiben mit Beschreibung der geplanten Maßnahme (ggf. Fotos) sind folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug)
- Nachweis Gebäude- bzw. Feuerversicherung
- 3 Angebote für die geplante Baumaßnahme
Alle Einzelheiten zur Neu- bzw. Umgestaltung von Fassade, Fenstern o. ä. finden Sie zu diesem Thema unter dem Menüpunkt "Satzungen" auf der linken Seite dieser Homepage.